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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 R 235/21   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 R 235/21 (https://dejure.org/2022,34967)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.09.2022 - L 2 R 235/21 (https://dejure.org/2022,34967)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. September 2022 - L 2 R 235/21 (https://dejure.org/2022,34967)
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  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 R 235/21
    Im Bereich der Psychologie sind eingehende wissenschaftliche Untersuchungen zur Evaluierung und Auswertung von Glaubhaftigkeitsmerkmalen insbesondere bei Zeugenaussagen durchgeführt worden (vgl. nur beispielsweise Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl. 2011, und BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98 -, BGHSt 44, 308, sowie Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164 mwN).

    Geprüft werden aussageimmanente Qualitätsmerkmale (z. B. logische Konsistenz, quantitativer Detailreichtum, raumzeitliche Verknüpfungen, Schilderung ausgefallener Einzelheiten und psychischer Vorgänge, Entlastung des Beschuldigten, deliktsspezifische Aussageelemente), deren Auftreten in einer Aussage als Hinweis auf die Glaubhaftigkeit der Angaben gilt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164).

    Es geht vielmehr um die Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben zutreffen, d. h. einem tatsächlichen Erleben der untersuchten Person entsprechen (BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164, Rn. 11).

    So dürfte die Beschränkung des Gegenstandes aussagepsychologischer Begutachtungen im Sinne der Richtigkeitsprüfung allein konkreter auf ein bestimmtes Geschehen bezogener Angaben (BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164, Rn. 11) sachbezogene Grenzen sinnvoller Abklärungen zum Ausdruck bringen.

    Insbesondere müssen auch Schlussfolgerungen von Sachverständigen nach Möglichkeit für alle Verfahrensbeteiligten nachvollziehbar dargestellt werden; es ist dem Erfordernis der Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Begutachtung Rechnung zu tragen (BGH, U.v. 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164, Rn. 46f.).

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 R 235/21
    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, B.v. 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24 und Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R).

    Versicherte, die nur noch körperlich leichte und geistig einfache Tätigkeiten - ggfs. unter weiteren gesundheitlichen Einschränkungen - wenigstens sechs Stunden täglich verrichten können, sind regelmäßig in der Lage, "erwerbstätig zu sein" (BSG, U. v. 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, BSGE 129, 274, Rn. 26).

    Auch unter Berücksichtigung der Digitalisierung und der weiteren jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen ist bislang ein außergewöhnlicher Rückgang von Einfacharbeit wegen technischer Substitution noch nicht zu verzeichnen (BSG, U.v. 11. Dezember 2019, aaO, Rn. 27).

  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 R 235/21
    Diesbezüglich ist das Tatgericht nach der Prozessordnung verpflichtet, eine eigen- und letztverantwortliche Entscheidung zu treffen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98 -, BGHSt 44, 308).

    Im Bereich der Psychologie sind eingehende wissenschaftliche Untersuchungen zur Evaluierung und Auswertung von Glaubhaftigkeitsmerkmalen insbesondere bei Zeugenaussagen durchgeführt worden (vgl. nur beispielsweise Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl. 2011, und BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98 -, BGHSt 44, 308, sowie Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164 mwN).

    Der Wertungscharakter entsprechender Einschätzungen wird dadurch nicht berührt (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98 -, BGHSt 44, 308, Rn. 64: Gerichtsurteile ... mögen der Wahrheit näherkommen, wenn sie auf einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung beruhen. Mehr als eine mehr oder weniger große Wahrscheinlichkeit für die Wahrheit bieten aber auch sie nicht).

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91

    Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 R 235/21
    Ein Versicherter, der noch eine Erwerbstätigkeit ausüben kann, ist nicht allein schon deshalb erwerbsgemindert, weil er aufgrund einer wie auch immer verursachten Gesundheitsstörung häufiger arbeitsunfähig ist (vgl bereits BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 194 f; BSG vom 26.9.1975 - SozR 2200 § 1247 Nr. 12 S 23; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 16; U.v. 31.3.1993 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14).

    Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen kann, wenn feststeht, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so häufig auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein "vernünftig und billig denkender Arbeitgeber" zu stellen berechtigt ist, sodass eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist (vgl BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 194; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 16; U.v. 31.3.1993 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14 S 44 f; B.v. 31. Oktober 2012 - B 13 R 107/12 B -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 19 mwN).

  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 R 235/21
    Ein Versicherter, der noch eine Erwerbstätigkeit ausüben kann, ist nicht allein schon deshalb erwerbsgemindert, weil er aufgrund einer wie auch immer verursachten Gesundheitsstörung häufiger arbeitsunfähig ist (vgl bereits BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 194 f; BSG vom 26.9.1975 - SozR 2200 § 1247 Nr. 12 S 23; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 16; U.v. 31.3.1993 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14).

    Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen kann, wenn feststeht, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so häufig auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein "vernünftig und billig denkender Arbeitgeber" zu stellen berechtigt ist, sodass eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist (vgl BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 194; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 16; U.v. 31.3.1993 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14 S 44 f; B.v. 31. Oktober 2012 - B 13 R 107/12 B -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 19 mwN).

  • BSG, 05.03.1959 - 4 RJ 27/58
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 R 235/21
    Ein Versicherter, der noch eine Erwerbstätigkeit ausüben kann, ist nicht allein schon deshalb erwerbsgemindert, weil er aufgrund einer wie auch immer verursachten Gesundheitsstörung häufiger arbeitsunfähig ist (vgl bereits BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 194 f; BSG vom 26.9.1975 - SozR 2200 § 1247 Nr. 12 S 23; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 16; U.v. 31.3.1993 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14).

    Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen kann, wenn feststeht, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so häufig auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein "vernünftig und billig denkender Arbeitgeber" zu stellen berechtigt ist, sodass eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist (vgl BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 194; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 16; U.v. 31.3.1993 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14 S 44 f; B.v. 31. Oktober 2012 - B 13 R 107/12 B -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 19 mwN).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 R 235/21
    (a) Nach dem allgemeinen verfassungsrechtlichen Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren, welches auf Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG und auf Art. 19 Abs. 4 GG sowie auf Art. 6 Abs. 1 S 1 EMRK beruht, darf das Gericht insbesondere aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten; es ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfG Beschlüsse vom 8.10.1974 - 2 BvR 747/73 - BVerfGE 38, 105, 111 ff, vom 10.6.1975 - 2 BvR 1074/74 - BVerfGE 40, 95, 98 f und vom 19.10.1977 - 2 BvR 462/77 - BVerfGE 46, 202, 210; BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 -, BVerfGE 110, 339).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 R 235/21
    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, B.v. 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24 und Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 R 235/21
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt auch voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 188, Rn. 7, mwN).
  • BGH, 23.09.2020 - IV ZR 88/19

    Kann ein Sachverständiger zur Bauteilöffnung gezwungen werden?

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 R 235/21
    Dieser Ansatz beinhaltet zugleich die Verpflichtung, dass die Gerichte - und entsprechend auch die von ihnen als sog. Gehilfen des Gerichts (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - IV ZR 88/19 -, Rn. 15, NJW-RR 2020, 1425) herangezogenen Sachverständigen - sich schon vorbeugend um die Vermeidung von Fehlern und Versäumnissen bemühen.
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BSG, 23.06.2020 - B 5 R 66/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 107/12 B

    Rente wegen Erwerbsminderung - Verweisungstätigkeit - verschlossener Arbeitsmarkt

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

  • BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 208/74

    Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Rechtsfrage - Grad der Erwerbsfähigkeit

  • BGH, 08.07.2020 - 5 StR 80/20

    Beweiswürdigung (Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage als ureigene

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